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   OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - VII-Verg 17/17   

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OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - VII-Verg 17/17 (https://dejure.org/2017,39171)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.08.2017 - VII-Verg 17/17 (https://dejure.org/2017,39171)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. August 2017 - VII-Verg 17/17 (https://dejure.org/2017,39171)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen; Pflicht des Auftraggebers zur Aufklärung einer Differenz von mehr als 20% zwischen dem günstigsten und dem nächst günstigen Bieter

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen; Pflicht des Auftraggebers zur Aufklärung einer Differenz von mehr als 20% zwischen dem günstigsten und dem nächst günstigen Bieter

  • rechtsportal.de

    VgV § 57 Abs. 1 Nr. 4 ; VgV § 60
    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Offensichtlicher Eintragungsfehler ist aufzuklären!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Öffentliche Aufträge: Bei Preisabstand von 20 Prozent muss Angebot intensiv geprüft werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht des Auftraggebers zur Aufklärung bei widersprüchlichen Entsorgungsleistungen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Aufklärung!

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Vorrang der Aufklärung vor dem Ausschluss des Angebots

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Auftraggebers zur Aufklärung bei widersprüchlichen Entsorgungsleistungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Starre Aufgreifschwelle bei 20% Abweichung! (VPR 2018, 31)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Starre Aufgreifschwelle bei 20% Abweichung! (IBR 2018, 222)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 169
  • ZfBR 2018, 190
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 28/15

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen des Abschlusses von Rahmenverträgen über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17
    Hier bedarf die Frage keiner Beantwortung, weil die Prüfung der Antragsgegnerin auch dann unzureichend war, wenn auf eine Nachfrage beim Bieter im Einzelfall verzichtet werden könnte, etwa weil sie sich angesichts schon vorliegender Informationen als bloße Förmelei darstellen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 17.02.2016 - VII-Verg 28/15, zitiert nach juris, Tz. 21).

    Sie sind floskelhaft und oberflächlich und ohne Angaben zu den branchenüblichen Marktpreisen nicht nachvollziehbar (vgl. zur notwendigen Überprüfbarkeit Senatsbeschluss vom 17.02.2016 - VII-Verg 28/15, zitiert nach juris, Tz. 15).

    Da die Beigeladene ihr Angebot bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht von sich aus erläutert hat (vgl. zu einem solchen Fall Senatsbeschluss vom 17.02.2016 - VII-Verg 28/15, zitiert nach juris, Tz. 17), war dies nicht entbehrlich.

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17
    In Übereinstimmung mit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16, zitiert nach juris) war die Antragsgegnerin verpflichtet, das Angebot der Beigeladenen wegen des großen preislichen Abstands ( [ ...% ] ) zum Angebot der Antragstellerin gemäß § 60 Abs. 1 und 2 VgV einer Angemessenheitsprüfung zu unterziehen.

    Die Vorschrift des § 60 VgV ist nicht nur bieterschützend, sondern verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber bei Erreichen einer Aufgreifschwelle von 20 % auch, eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16, zitiert nach juris, Tz. 15).

    In der Mehrzahl der Fälle wird es auf diese Frage schon deshalb nicht ankommen, weil eine umsichtige, vorausschauend handelnde Vergabestelle auf Erläuterungen des betreffenden Bieters nicht verzichten wird, wenn die Aufgreifschwelle erreicht ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16, zitiert nach juris, Tz. 66).

  • VK Westfalen, 07.04.2017 - VK 1-07/17
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17
    Der Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 07.04.2017 (VK 1 - 07/17) wird aufgehoben.

    Die Beigeladene beantragt, 1. der Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 07.04.2017, Aktenzeichen VK 1-07/17, wird aufgehoben, 2. der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen, 3. hilfsweise: die Antragstellerin wird verpflichtet, die Angebotswertung unter Einbeziehung des Angebots der Beigeladenen und unter weiterer Beachtung der Rechtsauffassung des Vergabesenats zu wiederholen.

    Die Antragsgegnerin beantragt, der Beschluss der Vergabekammer vom 07.04.2017, - VK 1 - 07/17 -, wird aufgehoben.

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2016 - Verg 48/15

    Ausschließung eines Angebots wegen Korrektur des Einheitspreises für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17
    Zwar ist eine Klarstellung des Angebotsinhalts zulässig, nicht aber seine nachträgliche Änderung (Senatsbeschluss vom 16.03.2016 - VII-Verg 48/15, zitiert nach juris, Tz. 20; siehe auch EuGH, NZBau 2016, 373, 376 f.).

    Bei Preisangaben hat dies zur Folge, dass von einer zulässigen Klarstellung des Angebotsinhalts nur auszugehen ist, wenn der tatsächlich gemeinte (richtige) Preis durch Auslegung des Angebotsinhalts gemäß §§ 133, 157 BGB bestimmt werden kann (Senatsbeschluss vom 16.03.2016 - VII-Verg 48/15, zitiert nach juris, Tz. 20).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 35/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Vorlage nachgeforderter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17
    Das Bieterunternehmen ist vom Auftraggeber zu einer Aufklärung des Angebots aufzufordern und ihm ist Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (Senatsbeschluss vom 21.10.2015 - VII-Verg 35/15, zitiert nach juris, Tz. 35; vgl. auch KG, Beschluss vom 07.08.2015 - Verg 1/15, zitiert nach juris, Tz. 52).

    Durch die Erläuterung, bezüglich der Nutzung der Umschlaganlage in ... sei versehentlich ein Textbaustein aus einem anderen Vergabeverfahren nicht angepasst worden, hat die Beigeladene den Widerspruch ihrer Erklärung im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 21.10.2015 - VII-Verg 35/15) nachvollziehbar ausgeräumt.

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 50 Abs. 2 GKG und berücksichtigt die in dem abzuschließenden Vertrag vorgesehene Verlängerungsoption (vgl. BGH, Beschluss vom 18.03.2014 - X ZB 12/13, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Metallbau- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17
    Ist eine Bezeichnung oder Angabe zwar falsch, aber eindeutig, so kommt eine Korrektur, wenn sich die richtige Angabe nicht an anderer Stelle aus dem Angebot im Wege der Auslegung ableiten lässt, nicht in Betracht (siehe Senatsbeschluss vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16 [Metallbauarbeiten am Berliner Humboldt-Forum], amtl. Umdr. S. 9 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2016 - 54 Verg 3/16, zitiert nach juris, Tz. 27).
  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    PARTNER Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17
    Zwar ist eine Klarstellung des Angebotsinhalts zulässig, nicht aber seine nachträgliche Änderung (Senatsbeschluss vom 16.03.2016 - VII-Verg 48/15, zitiert nach juris, Tz. 20; siehe auch EuGH, NZBau 2016, 373, 376 f.).
  • OLG Schleswig, 11.05.2016 - 54 Verg 3/16

    Asphaltausbau - Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung eines Bieterangebots mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17
    Ist eine Bezeichnung oder Angabe zwar falsch, aber eindeutig, so kommt eine Korrektur, wenn sich die richtige Angabe nicht an anderer Stelle aus dem Angebot im Wege der Auslegung ableiten lässt, nicht in Betracht (siehe Senatsbeschluss vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16 [Metallbauarbeiten am Berliner Humboldt-Forum], amtl. Umdr. S. 9 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2016 - 54 Verg 3/16, zitiert nach juris, Tz. 27).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - Verg 38/12

    Ausschließung eines Angebots wegen der Angabe von Brutto- anstatt von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17
    Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt dann vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der Ausschreibende bestellt hat, sondern wenn er von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (Senatsbeschluss vom 12.12.2012 - VII-Verg 38/12, zitiert nach juris, Tz. 29).
  • KG, 07.08.2015 - Verg 1/15

    Vergabeverfahren: Erlaubnis der einheitlichen Vergabe als bieterschützende

  • OLG München, 29.07.2010 - Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion einer Rüge der Vermischung von Eignungs-

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Wie eine Auslegung des Angebotsschreibens der Beigeladenen unter Berücksichtigung der außerhalb der Erklärung liegenden Umstände ergibt, war das Angebot bezüglich der Erklärung zum Nachunternehmereinsatz unter Ziffer II. des Angebotsschreibens trotz des eindeutigen Wortlauts unklar und demzufolge nach § 15 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufzuklären (vgl. zur Aufklärungspflicht BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 86/17 - Straßenbauarbeiten , zitiert nach juris, Tz. 21; Senatsbeschlüsse vom 02.08.2017 - VII-Verg 17/17, zitiert nach juris, Tz. 38, und vom 21.10.2015 - VII-Verg 35/15, zitiert nach juris, Tz. 34 f.).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die eine Erklärung begleitenden Umstände bei der Auslegung berücksichtigt werden können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 02.08.2017 - VII-Verg 17/17, zitiert nach juris, Tz. 36, vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16, zitiert nach juris, Tz. 46, und vom 12.03.2007 - VII-Verg 53/06, zitiert nach juris, Tz. 59).

  • VK Südbayern, 25.01.2018 - Z3-3-3194-1-52-10/17

    Vergabeverfahren: Auslegung und Aufklärung eines widersprüchlichen Angebots

    Zudem nahm die Antragsgegnerin zu 1 noch Stellung zu den Äußerungen der Antragstellerin zu dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 02.08.2017, VII-Verg 17/17.

    Führt die Auslegung zu einem eindeutigen Ergebnis, kommt eine Aufklärung nicht in Betracht, denn eindeutige Erklärungen würden dann nicht klargestellt, sondern geändert werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2017, Verg 17/17).

    Der Bieter ist vom öffentlichen Auftraggeber sodann zu einer Aufklärung des Angebots aufzufordern und ihm ist Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2017, Verg 17/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 35/15; KG, Beschluss vom 07.08.2015, Verg 1/15; VK Bund, Beschluss vom 18.02.2016, VK 1-2/16).

    Zu einem solchen Auslegungsergebnis ließe sich nur dann zuverlässig kommen, wenn die Antragstellerin hinsichtlich der Mindestwendezeiten eine inhaltliche Abgrenzung gegenüber der Konformitätserklärung formuliert hätte, zum Beispiel durch Formulierungen wie "abweichend hiervon" oder "im Gegensatz dazu" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2017, Verg 17/17).

    Ist eine Bezeichnung oder Angabe zwar falsch, aber eindeutig, so kommt eine Korrektur, wenn sich die richtige Angabe nicht an anderer Stelle aus dem Angebot im Wege der Auslegung ableiten lässt, nicht in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2017, Verg 17/17; Beschluss vom 22.03.2017, VII-Verg 54/16; OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2016, 54 Verg 3/16).

    Im Gegensatz zu dem Fall, den das OLG Düsseldorf zu entscheiden hatte (Beschluss vom 02.08.2017, Verg 17/17) genügt hier das bloße Hinwegdenken oder Streichen der falschen Bietererklärung oder das Abstellen auf die Konformitätserklärung nicht, um die Ausschreibungskonformität des Angebots der Antragstellerin feststellen zu können.

    Die bloße Erklärung der Beigeladenen ihr sei ein "redaktioneller Fehler" in Bezug auf die dem Angebot der Beigeladenen beigefügten Anlage 3.6 unterlaufen, dürfte kaum genügen, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (vgl. insoweit: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2017, Verg 17/17; Beschluss vom 21.10.2015, VII Verg 35/15).

  • VK Westfalen, 12.07.2022 - VK 3-24/22

    Preissteigerungen wegen Ukraine-Krieg sind ungewöhnliches Wagnis!

    Mehrheitlich wird von einer Aufgreifschwelle von mindestens 20% zwischen dem günstigsten und zweitgünstigsten Angebot oder der eigenen Kostenschätzung ausgegangen (vgl. beispielsweise VK Bund, Beschluss vom 12.01.2018, VK 2 - 148/17, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2017, Verg 17/17).
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